Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fährline
§ 1 Allgemeines
(1) Fährline vermittelt auf der Internetseite www.faehrline.de Beförderungsleistungen skandinavischer Fähren. Im Falle einer Buchung kommt der betreffende Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fährunternehmen zustande. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fährunternehmen wird verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Fährunternehmen vermittelt werden, kann für diese Verträge ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von Fährline. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Aufgrund des durch den Kunden ausgefüllten und an Fährline geschickten Online-Formulars auf der Internetseite www.faehrline.de, übersendet Fährline dem Kunden per Telefax oder E-Mail ein konkretes Buchungsangebot des angefragten Fährunternehmens nebst dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Bestätigung dieses Angebotes bietet der Kunde dem Fährunternehmen den Abschluss eines durch Fährline vermittelten Vertrages über den Transport- und die Beförderung durch das Fährunternehmen (im Folgenden „Fährvertrag") verbindlich an. Ein verbindliches Angebot durch den Kunden kann ebenso schriftlich, mündlich oder fernmündlich an Fährline erfolgen. Ein wirksamer Fährvertrag kommt erst durch die schriftliche Buchungsbestätigung durch Fährline zustande.
(2) Der Kunde soll die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen und das Fährunternehmen oder Fährline ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinweisen. Unterlässt der Kunde dies, entstehen ihm jedoch keine rechtlichen Nachteile.
§ 3 Pflichten von Fährline
Vertragliche Pflicht von Fährline ist die ordnungsgemäße Vermittlung des gebuchten Fährvertrages. Die Erbringung der gebuchten Leistung des Fährunternehmens als solche ist ausschließlich Bestandteil der Pflichten des betreffenden Fährunternehmens.
§ 4 Zahlungsbedingung; Versand der Fährunterlagen
Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen gilt für die Zahlung und den Versand der Unterlagen für die Beförderung und den Transport mit der Fähre das Folgende:
a) Fährline erhebt derzeit gegenüber dem Kunden keine Gebühren für die nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommene Vermittlung der Beförderungsleistung.
b) Die Zahlung der gebuchten Beförderungsleistung ist acht Wochen vor Reiseantritt fällig und erfolgt ausschließlich durch Überweisung im Voraus. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 39 Kalendertage vor dem Anreisedatum ist der Gesamtpreis sofort fällig.
c) Nach Eingang des Überweisungsbetrages erfolgt unverzüglich der Versand der Unterlagen per Post an den Kunden.
§ 5 Umbuchung und Stornierung
(1) Der Kunde kann seine Buchung vor Reiseantritt stornieren oder umbuchen. Je nach Zeitpunkt der Stornierung oder Umbuchung und je nach Fährunternehmen können Storno- bzw. Umbuchungsgebühren fällig werden. Insoweit wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fährunternehmen verwiesen.
(2) Für die Umbuchung oder Stornierung erhebt Fährline eine Gebühr.
§ 6 Haftung von Fährline
(1) Für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Beförderungsleistung haftet ausschließlich das beauftragte Fährunternehmen. Fährline haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit wie folgt:
(2) Schadensersatzansprüche gegen Fährline wegen des Ersatzes von Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Fährline haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer Pflicht vorliegt, deren ordnungsgemäße Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt
(3) Soweit die Haftung von Fährline ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fährline.
(4) Die Haftung aus einer Garantie sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 7 Datenschutz
Fährline wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes, beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung der jeweiligen Beförderungsleistung erhoben und verarbeitet und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Fährline an das Fährunternehmen weitergegeben.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Fährline bedürfen, soweit nicht im Einzelfall zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist oder sich aus dem Vorstehenden etwas anderes ergibt, der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hamburg.
Stand: 06.04.2008 Für Rückfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Strewe zur verfügung
e|s|b Rechtsanwaelte Strewe & Partner GbR
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